Wie krank ist eigentlich die deutsche Gesetzgebung ?
So ist es kein Arbeitsunfall, wenn man auf Arbeit auf der Tolette sich was tut.. der Versicherungsschutz erlischt beim Betreten der Tolette..
Rutscht man dagegen auf dem Flur vor der Tolettentür aus, auf dem weg zur Tolette, dann ist es ein Arbeitsunfall.
aua. armes deustschland